Kommunikation & Energie. Für Ihr Unternehmen.0209 50318572
Unsere Leistungen

Gute Energie beginnt mit guten Konditionen.

Energiekosten sind ein wichtiger Teil Ihrer Betriebskosten. Wir machen Verträge vergleichbar und beraten Gewerbe und Industrie zu Strom- und Gastarifen, die zu Verbrauch und Planung passen.

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Leuchtende Glühlampen als Motiv für gewerbliche EnergieversorgungStrom & Gas

Passend zu Ihrem Unternehmen

Klarheit für Ihre Energieentscheidung.

Den Verbrauch verstehen.

Wir betrachten Jahresverbrauch, Bezugsstellen und vorhandene Lastprofile. Diese Daten bilden die Grundlage für einen sinnvollen Vergleich.

Konditionen vergleichen.

Arbeitspreis, Grundpreis und Vertragslaufzeit gehören zusammen. Wir machen die Bestandteile und Unterschiede geeigneter Angebote verständlich.

Vorausschauend planen.

Wir berücksichtigen Kündigungsfristen und Ihren Bedarf an Planungssicherheit. Sie entscheiden auf einer nachvollziehbaren Grundlage.

Woraus sich Ihr Energiepreis zusammensetzt

Wohin Ihr Geld pro Kilowattstunde fließt.

Nur ein Teil des Energiepreises entsteht im Wettbewerb der Lieferanten. Netzentgelte, Steuern und Umlagen kommen hinzu – und auch dort gibt es Stellschrauben.

StromGewerbekunde mit 50.000 kWh im Jahr28,75 ct/kWh netto
  • 48 %Beschaffung & Vertrieb13,80 ct/kWh
  • 36 %Netz & Messung10,25 ct/kWh
  • 16 %Steuern & Umlagen4,70 ct/kWh
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Strom
Bestandteilct/kWhAnteil
Energiebeschaffung10,7737 %
Vertrieb und Marge3,0311 %
Netzentgelt9,0331 %
Messung und Messstellenbetrieb0,351 %
Konzessionsabgabe0,873 %
Umlagen (KWKG, § 19 StromNEV, Offshore-Netzumlage)2,659 %
Stromsteuer2,057 %
ErdgasGewerbekunde mit 116.000 kWh im Jahr9,48 ct/kWh netto
  • 64 %Beschaffung & Vertrieb6,03 ct/kWh
  • 20 %Netz & Messung1,90 ct/kWh
  • 16 %Steuern & Umlagen1,55 ct/kWh
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Erdgas
Bestandteilct/kWhAnteil
Energiebeschaffung4,4547,0 %
Vertrieb und Marge1,5816,7 %
Netzentgelt1,7918,9 %
Messung und Messstellenbetrieb0,060,6 %
Konzessionsabgabe0,050,5 %
CO₂-Preis (BEHG)1,0010,5 %
Energiesteuer auf Erdgas0,555,8 %
  1. Beschaffung & Vertrieb

    Einkauf der Energie am Großhandelsmarkt, dazu Vertriebskosten und Marge des Lieferanten. Nur dieser Block hängt vom Vertrag ab, den Sie abschließen.

    Ihr Hebel: Ausschreibung, Beschaffungsmodell und der richtige Zeitpunkt für den Abschluss.

  2. Netz & Messung

    Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Konzessionsabgabe. Sie richten sich nach Ihrem Netzgebiet und Ihrer Abnahme, nicht nach dem Lieferanten.

    Ihr Hebel: Die Netzabrechnung prüfen: Abrechnungsart, Leistungsspitzen und die Frage, ob reduzierte Netzentgelte in Betracht kommen.

  3. Steuern & Umlagen

    Beim Strom die Stromsteuer und gesetzliche Umlagen, beim Gas die Energiesteuer und der CO₂-Preis. Die Sätze sind gesetzlich festgelegt.

    Ihr Hebel: Entlastungen beantragen, zum Beispiel die Stromsteuer-Entlastung für das Produzierende Gewerbe.

Quelle: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Monitoringbericht 2025 (Tabellen 37 und 67). Mittelwerte der Lieferantenangaben zum 1. April 2025, ohne Umsatzsteuer; Anteile gerundet. Netzentgelte und Umlagen ändern sich in der Regel zum Jahreswechsel, und Ihre Rechnung kann je nach Netzgebiet, Verbrauch und Vertrag deutlich abweichen. Monitoringbericht 2025 (PDF)

Beschaffung

Das passende Einkaufsmodell.

Welches Modell passt, hängt von Verbrauch, Lastgang und Ihrer Bereitschaft ab, Preisschwankungen mitzutragen. Wir erklären die Unterschiede und holen passende Angebote ein.

  • 01

    Festpreis-Vollversorgung

    Sie zahlen über die ganze Vertragslaufzeit denselben Arbeitspreis, wie auch immer sich der Markt entwickelt. Diese Sicherheit lässt sich der Lieferant über einen Risikoaufschlag bezahlen.

    Die übliche Wahl kleiner und mittlerer Betriebe.

  • 02

    Tranchenbeschaffung

    Statt alles auf einmal zu kaufen, verteilen Sie den Einkauf Ihres Bedarfs auf mehrere Termine. Am Ende zahlen Sie den Durchschnitt dieser Käufe; ein ungünstiger Zeitpunkt fällt weniger ins Gewicht.

    Lohnt sich vor allem bei hohem Verbrauch und gemessenem Lastgang.

  • 03

    Dynamische Preise

    Ein Teil der Menge oder die gesamte Menge folgt dem Börsenpreis. Günstige Stunden lassen sich nutzen, teure schlagen aber ebenso durch.

    Sinnvoll, wenn Sie Maschinen oder Ladevorgänge in günstige Stunden legen können.

  • 04

    Langfristige Stromabnahmeverträge (PPA)

    Sie vereinbaren die Abnahme von Strom aus einer bestimmten Erzeugungsanlage, etwa einer Photovoltaik- oder Windanlage, über viele Jahre. Ein solcher Vertrag deckt meist nur einen Teil Ihres Verbrauchs ab; den übrigen Strom beziehen Sie wie bisher.

    Wenn Sie viel Strom zu den Zeiten brauchen, in denen die Anlage erzeugt.

Die Leistungen im Detail

Strom und Gas mit Überblick.

Bestandsaufnahme

Wir prüfen Abrechnungen, Verbrauch und Laufzeiten Ihrer aktuellen Strom- und Gasverträge.

Passende Tarifmodelle

Festpreis und dynamische Modelle unterscheiden sich in Preisbildung und Planbarkeit. Wir erklären die Optionen und die damit verbundenen Preisrisiken.

Beschaffung und Angebotsvergleich

Gemeinsam prüfen wir Angebote geeigneter Energieversorger und betrachten Kosten und Vertragsbedingungen über die gesamte Laufzeit.

Wechselbegleitung

Wir begleiten die Abstimmung mit den beteiligten Versorgern und behalten die für den Wechsel relevanten Termine im Blick.

Neben dem Tarif

Mehr Hebel als nur der Lieferant.

Ein guter Start ist ganz einfach.

Halten Sie nach Möglichkeit Ihre letzte Jahresabrechnung sowie Laufzeit und Kündigungsfrist bereit. Angaben zu Verbrauch und Lieferstellen helfen bei der ersten Einschätzung.

Beratung anfragen

Gute Fragen. Klare Antworten.

Fragen zu Strom und Gas.

Wie viel kann mein Unternehmen sparen?

Das lässt sich erst nach der Prüfung Ihrer Verträge, Ihres Verbrauchs und verfügbarer Angebote seriös einschätzen. Wir versprechen keine pauschale Ersparnis, sondern zeigen einen nachvollziehbaren Vergleich.

Ist ein dynamischer Tarif immer günstiger?

Nein. Dynamische Tarife folgen Marktentwicklungen und können auch teurer werden. Ob das Modell sinnvoll ist, hängt unter anderem von Ihrem Verbrauchsprofil und Ihrem Umgang mit Preisschwankungen ab.

Wann sollte ich meine Verträge prüfen lassen?

Am besten mit ausreichend Vorlauf vor der Kündigungsfrist. Auch bei neuen Standorten oder verändertem Verbrauch lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Konditionen.

Kann ich an den Netzentgelten etwas ändern?

Die Entgelte selbst legt der Netzbetreiber fest. Beeinflussen lassen sich aber zum Beispiel Leistungsspitzen und die Art der Abrechnung. Für bestimmte Verbrauchsprofile sieht das Gesetz zudem reduzierte Netzentgelte vor.

Brauche ich für die Stromsteuer-Entlastung einen neuen Liefervertrag?

Nein. Den Antrag stellen Sie beim Hauptzollamt; Ihr Versorger ist daran nicht beteiligt. Mit unserem Stromsteuer-Rechner sehen Sie, mit welchem Betrag Sie ungefähr rechnen können.

Der nächste Schritt beginnt mit einem Gespräch.

Bereit für eine richtig gute Verbindung?

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